Liebe Betroffenen und Interessierte,
für die Einwendungsmöglichkeiten zur Umweltverträglichkeitsprüfung im Linienbestimmungsverfahren A 553 nähert sich das Ausschlussdatum 17. Februar 2025
Daher senden wir Ihnen Formulierungsvorschläge, die Sie für Ihre Argumentation übernehemen können. Denken Sie bitte daran, dabei Ihre persönliche Betroffenheit und Ihre Wohnsituation zu berücksichtigen.
Zunächst aus dem BI – Umfeld:
Einwendung BAB 553 Fernstraßen-Bundesamt Umwelt 2025 1
Dann die Stellungnahme des Landschaftsschutzvereins Vorgebirge e.V.:
LSV-Stellungnahme BAB 553 Rheinspange-final Fernstraßen-Bundesamt 02022025
Und noch ein Artikel des Bonner GA:
Bonner GA Schreckensszenario…Artikel 03022025
Wir hoffen, dass Sie mit diesen Informationen Einwendungen verfassen können.
Denken Sie bitte an den Postweg und die Sendungsform „Einschreiben mit Rückschein“, da es vom Bundesamt keine Eingangsbestätigung gibt.
Susanne Reiß-Kober
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