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Online-Informationssystem Naturschutzrecht des DBU

(Text übernommen aus der Facebookgruppe)

Ein unumstrittener Punkt ist die Tatsache, dass bei dem Wahnsinnsprojekt ein Stück Natur zerstört wird. Ist es überhaupt erlaubt? Handeln die Verantwortlichen hier vielleicht sogar „gegen gesetzliche Verbote“?
Etwas viel zu lesen, aber sehr aufklärend (Link extern)

http://www.naturschutzrecht-online.de/naturschutzrecht/schutzgebiete/5-2-naturschutzgebiete-a7-23-bnatschg/5-2-3-verbote

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